| 1.  Allgemeines Wir arbeiten ausschliesslich auf Grund unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Abweichende Geschaeftsbedingungen unserer Lieferanten undAbnehmer sind fuer uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdruecklich widersprechen. Es gilt ausschliesslich das Recht der
 Bundesrepublik Deutschland.
 2. Lieferung  Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.Versandte Ware reist auf Kosten und Gefahr des  Empfaengers.
 3. Preise  Bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses. Bei Geschaeften mit Kaufleuten sind wir bei wesentlichen Kostenaenderungen bis zum Tage der Lieferung berechtigt, ueber eine Preiserhoehung zuverhandeln, insbesondere, wenn es sich um Material- und Lohnkostenerhoehungen handelt. Das Recht auf Preiserhoehungen besteht nicht, wenn
 Lieferverzoegerungen nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen.
 4. Zahlung  Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne  Abzug in bar faellig. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nehmen wir sie herein, geschieht das nur erfuellungshalber. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Hoehe von zwei Prozent ueber dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines hoeheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere Zinsbelastung nach,
 berechnen wir nur diese. Wir koennen Mahnkosten in Hoehe von 5,- EUR ansetzen.
 Aufrechnung und Zurueckbehaltung sind ausgeschlossen, es sei 
                                                 denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskraeftig  festgestellt ist. 5.  Eigentumsvorbehalt  Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollstaendigen Bezahlung vor. Bei Geschaeften mit Kaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis saemtliche, auch kuenftige und bedingte Forderungen aus der Geschaeftsverbindung mit uns erfuellt sind. Ruecknahme
 der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Ruecktritt vom Vertrag: dies gilt nicht bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten.
 Bei Geschaeften mit gewerblichen Abnehmern und Kaufleuten gelten folgende weitere Bestimmungen: Der Kunde ist zur Sicherungsuebereignung oder Verpfaendung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veraeusserung der Vorbehaltsware im geordneten Geschaeftsgang berechtigt. Die hieraus gegenueber seinen Geschaeftspartnern entstehenden Forderungen tritt er uns hiermit bereits jetzt ab,
 im Weiterverarbeitungsfall einschliesslich des Veredelungsanteils.
 Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange eine uns erteilte Einziehungsermaechtigung nicht widerrufen ist oder unser Kunde mit einer faelligen Forderung nicht mindestens zwei Wochen im Verzug ist. In diesen Faellen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschaeftspartnern die Abtretung
 von sich aus anzuzeigen und uns unverzueglich seine vollstaendige Debitorenliste vorzulegen.
 Zur Feststellung der Namen und Anschriften der 
                                                 Geschaeftspartner unseres Kunden haben wir in diesem Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Buecher. Uebersteigt der Wert saemtlicher fuer uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als zehn Prozent, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
 Erfuellt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde raeumt uns ausdruecklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu uebernehmen,
 wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermaechtigt, die Ware an uns herauszugeben.
 Wir sind berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurueckzutreten, es sei denn, unser Kunde ist Nichtkaufmann. Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen
 Eigentum Gebrauch machen. Bei Ruecknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Hoehe des Tageswertes.
 6. Gewaehrleistung  Im Rahmen der folgenden Gewaehrleistungsbedingungen leisten wir Gewaehr auf die Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, und zwar fuer neue wie fuer runderneuerte Pkw-Reifen.
 Ein Reifen, fuer den Gewaehrleistung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollstaendig ausgefuellten Reklamationsformular uebersandt werden, um uns die Ueberpruefung der Beanstandung des Kunden zu ermoeglichen. Bei berechtigter Reklamation uebernehmen wir die Versandkosten.
 Bei Ablehnung des Gewaehrleistungsanspruches werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zuruecksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.
 Bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten betraegt die Maengelruegefrist sechs Monate ab Feststellung des Mangels. Bei Geschaeften mit Kaufleuten muessen offensichtliche Maengel innerhalb von acht Werktagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) geruegt werden, nicht offensichtliche Maengel spaetestens
 sechs Monate ab Lieferung.
 Bei Nichteinhaltung dieser Ruegefristen sind saemtliche Gewaehrleistungsansprueche ausgeschlossen. Der Gewaehrleistungsanspruch ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschraenkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oderErsatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Verguetung oder Rueckgaengigmachen des Vertrages zu verlangen.
 Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.
 Die Gewaehrleistung fuer gebrauchte Ware ist  ausgeschlossen. Es sind ausserdem saemtliche Ansprueche gegen uns ausgeschlossen, wenn Schaeden, Beeintraechtigungen, Reklamationen oder Maengel ursaechlich darauf zurueckzufuehren sind, dass
 a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde, b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft ange-brachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder veraendert worden sind,
 c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde, d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt  waren, insbesondere durchUeberschreiten der fuer die Reifengroesse zulaessigen Belastung und der zugeordneten
 Fahrgeschwindigkeit,
 e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Stoerungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeintraechtigt wurden,
 f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonstmangelhaften Felge montiert waren,
 g) Reifen durch aeussere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft gewordenoder aeusserer  Erhitzung ausgesetzt worden sind,
 h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstreckenachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden auf diese Notwen-
 digkeit hingewiesen,
 i) Reifen vor Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten  Dritten im Freien gelagertwurden,
 j) natuerlicher Verschleiss oder Beschaedigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemae-sse  Behandlung oder Unfall zurueckzufuehren sind,
 k) Reifen bei Tube-Type-Ausfuehrungen mit gebrauchten Schlaeuchen/Wulstbaendern, beiTubeless-Ausfuehrungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) bzw. ohne neuen Dich-
 tungsring (Lkw-Schraegschulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert  wurden.
 Streitigkeiten ueber Gewaehrleistungsansprueche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhaengige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. beigelegt werden, wenn unser Kunde oder wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzueglich nach
 Kenntnis des Streitfalles schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des
 Schiedsverfahrens ist die Verjaehrung etwaiger Ansprueche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht taetig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist;
 sie stellt ihre Taaetigkeit ein, wenn dies waehrend des Schiedsverfahrens geschieht.
 Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschaeftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle 
                                                 ausgehaendigt wird. Das Schiedsverfahren ist fuer beide Parteien  kostenlos. 7. Haftung  Wir haften fuer Schadenersatzanspueche, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften zugesichert wurden oder der Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes Unmoeglichwerden entstanden ist.
 Wir haften ferner bei Verletzungen grundlegend wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne des § 9 AGBG). Im uebrigen sind Schadenersatzanspueche gegen uns ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, falls und soweit wir nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder des Produktsicherheitsgesetzes inAnspruch genommen werden.
 Erfuellungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist unser  Firmensitz. Das gilt auch bei Geschaeften mit Nichtkaufleuten. Telefonische oder muendliche Absprachen sollen schriftlich  bestaetigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, beruehrt das die Rechtswirksamkeit der uebrigen Bestimmungen dieser 
                                                Allgemeinen Geschaeftsbedingungen nicht. Disclaimer: Bei unseren externen Links handelt es sich um eine subjektive Auswahl von Verweisen auf andere Internetseiten. Fuer den Inhalt dieser Seiten sind die jeweiligen Betreiber / Verfasser selbst verantwortlich und haftbar. Wir distanzieren uns hiermit ausdruecklich von allen Inhalten aller extern gelinkten
 Seiten auf der gesamten www.j-sauter-kfz.de Webseite inklusive aller Unterseiten. Von etwaigen illegalen, persoenlichkeitsverletzenden, moralisch oder
 ethisch anstoessigen Inhalten distanzieren wir uns in aller Deutlichkeit. Bitte informieren Sie uns, wenn wir auf ein solches Angebot linken sollten.
 
 |